Immobilien nach Scheidung – Verfügbare Möglichkeiten

 



Das gemeinsame Zuhause von Ehepaaren ist eine bedeutende finanzielle Komponente und Altersvorsorge dar. Was passiert bei einer Scheidung mit der Immobilie?

 

Muss die Immobilie direkt verkauft werden?



Nicht zwingend. Wir finden mit Ihnen die optimale Lösung für Ihre Scheidungsimmobilie. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf für eine Beratung!

 

Immobilien in der Zugewinngemeinschaft



Die Mehrheit der Ehepaare wählt die Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass alle während der Ehe erworbenen Güter und Schulden beiden Partnern gehören. Leider ist die Aufteilung selten problemlos.

 

Realteilung: Zwei getrennte Wohneinheiten aus einer Immobilie machen



Mit dieser Lösung bleiben beide Ex-Partner im Haus und besitzen jeweils einen Teil. Dies wird im Grundbuch durch eine notarielle Teilungserklärung festgehalten. Nicht jede Immobilie ist für eine solche Teilung geeignet, daher sollte ein Fachmann konsultiert werden.

 

Die Immobilie den Kindern übertragen



Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die Immobilie auf die Kinder zu übertragen. Dafür ist jedoch die Zustimmung des Vormundschaftsgerichts erforderlich. Alternativ kann ein Partner seinen Anteil an das Kind schenken, mit Zustimmung des anderen Partners.

 

Übertragung: Ein Partner bleibt und zahlt den anderen aus



Auch die Übertragung des Immobilieneigentums an einen Partner ist eine mögliche Lösung. Der andere Partner bekommt eine Ausgleichszahlung, die vom Marktwert der Immobilie und den Eigentumsanteilen abhängt. Auch die laufenden Kreditverpflichtungen müssen übernommen werden.

 

Teilungsversteigerung



Kann keine Einigung erzielt werden, kann die Immobilie auf Antrag versteigert werden. Dabei ist Vorsicht notwendig: Der Erlös reicht oft nicht für die Schulden, und das Höchstgebot liegt meist unter dem weiterlesen... möglichen Verkaufspreis. Das führt oft zu ungedeckten Schulden, für die beide haften. Eine einvernehmliche Lösung sollte daher bevorzugt werden.

 

Die Immobilie vermieten



Wenn ein Verkauf nachteilig ist oder das Haus nicht allein gehalten werden kann, könnte Vermietung sinnvoll sein. Die Ex-Partner müssen dann als Vermieter zusammenarbeiten oder einen Makler beauftragen.

 

Verkauf des Hauses



Die Mehrheit der Ehepaare verkauft die Immobilie bei einer Scheidung. Nach Ablauf des Trennungsjahres hat jeder Ehepartner das Recht, den Verkauf der Immobilie zu verlangen. Ein professioneller Makler kümmert sich um die Bewertung, Vermarktung und Verhandlung mit Käufern. So können Sie sich auf andere Aspekte Ihrer Scheidung konzentrieren.

Sollten Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung beim Verkauf Ihrer Immobilie benötigen, stehen wir Ihnen als erfahrene Immobilienmakler gerne zur Verfügung. Zusammen finden wir die beste Lösung für Ihre Situation.

Haben Sie Fragen rund um den Kauf oder Verkauf einer Immobilie oder brauchen Sie Beratung?

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung! Wir helfen Ihnen gern.

Eigentum bei Eheende – Diese Optionen gibt es

 



Die Immobilie eines verheirateten Paares ist häufig eine wichtige finanzielle und Altersvorsorgekomponente dar. Aber wie regelt man die Immobilie bei einer Scheidung?

 

Sollte das Haus direkt nach der Scheidung verkauft werden?



Nicht zwingend. Wir helfen Ihnen bei der Suche nach der besten Lösung für Ihre Scheidungsimmobilie. Kontaktieren Sie uns für eine umfassende Beratung!

 

Immobilien und Zugewinngemeinschaft



Viele Ehepaare wählen bei der Hochzeit die Zugewinngemeinschaft. Das heißt, dass das während der Ehe erworbene Eigentum und auch die Schulden beiden Partnern gehören. Leider verläuft die Aufteilung selten ohne Komplikationen.

 

Realteilung: Immobilie in zwei getrennte Wohnungen aufteilen



Hierbei bleiben beide Ex-Partner in der Immobilie und haben jeweils Alleineigentum an einem Teil. Dies wird rechtlich durch eine notarielle Teilungserklärung im Grundbuch festgehalten. Nicht alle Immobilien eignen sich dafür, daher sollte ein Fachmann hinzugezogen werden.

 

Die Immobilie den Kindern übertragen



Eine weitere Option ist die Übertragung der Immobilie an die Kinder. Dafür braucht man die Zustimmung eines Vormundschaftsgerichts. Auch ein Partner kann seinen Eigentumsanteil dem Kind schenken, mit der Zustimmung des anderen.

 

Übertragung der Immobilie: Verbleib eines Partners und Ausgleichszahlung



Eine weitere Lösung ist die Übertragung des Eigentums an einen Partner. Der andere Partner erhält eine Auszahlung, basierend auf Marktwert und Eigentumsanteilen. Wichtig ist auch, dass die laufenden Kredite übernommen werden müssen.

 

Teilungsversteigerung der Immobilie



Falls es keine Einigung gibt, kann die Immobilie öffentlich versteigert werden. Hierbei ist jedoch Vorsicht geboten: Der Erlös deckt oft nicht die Schulden, und das Höchstgebot liegt meist unter dem möglichen Verkaufspreis bei einem professionellen Verkauf. Das führt oft zu ungedeckten Schulden, für die beide haften. Es ist daher besser, eine einvernehmliche Lösung zu finden.

 

Das Haus vermieten



Ist ein Verkauf unvorteilhaft oder weiterlesen... kann das Haus nach der Scheidung nicht allein gehalten werden, könnte Vermietung eine Möglichkeit sein. In diesem Fall müssen die Ex-Partner als Vermieter kooperieren oder einen Makler engagieren.

 

Verkauf des Hauses



Die Mehrheit der Ehepaare verkauft die Immobilie bei einer Scheidung. Nach dem Trennungsjahr kann jeder Partner den Verkauf der Immobilie fordern. Ein professioneller Makler kümmert sich um die Bewertung, Vermarktung und Verhandlung mit Käufern. So können Sie sich auf andere Aspekte Ihrer Scheidung konzentrieren.

Sollten Sie noch Fragen haben oder Unterstützung benötigen, sind wir als erfahrene Makler für Sie da. Gemeinsam finden wir die optimale Lösung für Ihre Situation.

Haben Sie Fragen zum Immobilienkauf oder -verkauf oder wünschen Sie Beratung?

Kontaktieren Sie uns! Wir sind gerne für Sie da.

Wohnungsmarktkrise: Immobilien erwerben, bevor es teurer wird?

 



Der Bau von Wohnungen ist in einer Krise und wird künftig den Druck auf dem Mietmarkt weiter verschärfen. In derselben Zeit nehmen die Preise für Immobilien allmählich zu. Warum Kaufinteressenten jetzt handeln sollten.

Experten zufolge hat sich die Marktlage in den letzten Monaten verschärft. Besonders im Bereich des Wohnungsneubaus gibt es bedeutende Hürden. Laut einem Artikel im Magazin wären dieses Jahr allein 700.000 zusätzliche Wohnungen notwendig. Doch steigende Bau-, Grund und Finanzierungskosten machen dies nahezu unmöglich.

So wurden im Februar 2024 laut Statistischem Bundesamt nur 22.300 Wohnungen neu genehmigt – ein 20,6-prozentiger Rückgang zum Vorjahr, mit stetig sinkenden Genehmigungen seit Mai des Vorjahres. Die Zahlen belegen, die aktuellen Verhältnisse für den Wohnungsbau sind so problematisch wie seit Ende des Zweiten Weltkriegs nicht mehr.

Ein hoher Bedarf trifft auf enorme Baukosten, stark gestiegene Zinsen und verschiedene Vorschriften, was den Wohnungsbau in eine besondere Lage versetzt. Gleichzeitig steigen die Immobilienpreise wieder an. Laut dem Bundesamt für Statistik sanken die Preise für Wohnimmobilien letztes Jahr um 8,4 Prozent. Besonders stark waren sanierungsbedürftige Altbauten und ländliche Immobilien betroffen.

 

Warum Kaufinteressenten nicht länger warten sollten



Dies könnte klicken Sie hier... die Preisentwicklung schnell umkehren. Erste Zeichen dieser Entwicklung sind bereits zu erkennen. Laut dem Europace-Wohnimmobilienindex ist zu beobachten, dass die Bestandsimmobilienpreise seit vier Monaten steigen. Im April 2024 stieg der Europace-Hauspreisindex gegenüber dem Vormonat um 0,35 % auf 211,67 Punkte, wobei Eigentumswohnungen am stärksten verteuerten mit einem Anstieg von 1,25 Prozent. Diese Richtung könnte sich fortführen.

 

Viele Gründe sprechen für einen Immobilienkauf



Gerade dort, wo die Preise kaum gesunken sind, bieten sich Kaufwilligen derzeit bessere Verhandlungspositionen. Das günstige Zeitfenster könnte sich bald schließen, da die eingependelten Zinsen und niedrigeren Preise viele frustrierte Interessenten zu Käufen aktivieren.

Auch angesichts des Mietenanstiegs erscheint der Kauf einer Immobilie besonders vorteilhaft. In dieser Phase, in der die Immobilienpreise noch günstig und die Zinsen stabil, ist der Zeitpunkt optimal für einen Erwerb von Immobilien. Mögliche Käufer sollten daher diese Chance nutzen und handeln. Ein erfahrener regionaler Makler kann Ihnen dabei helfen, die richtige Wohnung zu finden, während ein neutraler Finanzierungsberater eine maßgeschneiderte Finanzierung für Sie ausarbeitet.

Benötigen Sie Unterstützung beim Immobilienkauf? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

Wohnungsknappheit: Schnell kaufen, bevor die Preise anziehen?

 



Der Bau von Wohnungen ist in einer Krise und wird in Zukunft den Druck auf dem Mietmarkt weiter verschärfen. Parallel dazu steigen die Immobilienpreise langsam wieder. Warum Kaufinteressenten jetzt handeln sollten.

Nach Expertenmeinung hat sich die Lage am Immobilienmarkt in den letzten Monaten verschärft. Besonders im Bereich des neuen Wohnungsbaus gibt es erhebliche Herausforderungen. Laut einem Artikel im Spiegel wären dieses Jahr allein 700.000 neue Wohngebäude erforderlich. Doch Baukosten, Grundstückskosten und Finanzierungskosten machen dies fast unmöglich.

So wurden im Februar dieses Jahres laut den Daten des Statistischen Bundesamts nur 22.300 neue Wohneinheiten genehmigt – ein Abnahme von 20,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahr, mit fortlaufend sinkenden Genehmigungszahlen seit Mai 2023. Die Zahlen demonstrieren, die aktuellen Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau sind so schlecht wie seit den Zeiten des Zweiten Weltkriegs nicht mehr.

Ein hoher Bedarf trifft auf enorme Baukosten, stark gestiegene Zinsen und umfangreiche Regularien, was den Wohnungsbau in eine Sondersituation bringt. Gleichzeitig nehmen die Immobilienpreise wieder zu. Laut dem Statistischen Bundesamt sanken die Wohnimmobilienpreise in Deutschland im letzten Jahr um durchschnittlich 8,4 Prozent. Besonders stark waren renovierungsbedürftige Bestandsimmobilien und Immobilien im Umland betroffen.

 

Warum jetzt der richtige Moment ist



Dies könnte die Preise rasch wieder in die Höhe treiben. Erste Hinweise dieser Bewegung sind bereits zu erkennen. Laut dem Europace-Wohnimmobilienindex ist zu beobachten, dass die Wohnimmobilienpreise seit vier Monaten wieder steigen. Im April dieses Jahres stieg der EPX gegenüber dem Vormonat um 0,35 Prozent auf 211,67 Punkte, wobei Eigentumswohnungen am stärksten verteuerten mit einem Anstieg von 1,25 Prozent. Diese Bewegung könnte sich verfestigen.

 

Viele Gründe sprechen für einen Immobilienkauf



Gerade dort, wo die Preisnachlässe gering waren, bieten sich Kaufwilligen derzeit bessere Verhandlungspositionen. Das vorteilhafte Zeitfenster könnte sich bald zu Ende gehen, da die eingependelten Zinsen und die gesunkenen Immobilienpreise viele bisher frustrierte Interessenten wieder zu mehr Immobilienkäufen aktivieren dürften.

Auch angesichts des steigenden Mietniveaus erscheint der Kauf einer Immobilie besonders lohnenswert. In dieser Periode, in der die Preise noch moderat und die Zinsen stabil, ist der Zeitpunkt optimal für einen Immobilienerwerb. Potentielle Käufer zur Webseite sollten daher diese Chance nutzen und handeln. Ein ortsansässiger, erfahrener Makler kann Ihnen dabei helfen, die perfekte Immobilie zu finden, während ein neutraler Finanzierungsberater eine passende Finanzierung für Sie erstellt.

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Die Wahl des geeigneten Maklervertrags: Worauf sollte ich achten?

Für Hausverkäufer und Hausvermieter bewährt es sich, Immobiliengeschäfte mit einem Makler abzuwickeln. Er sichert, dass der Vermittlungsprozess unter Einhaltung aller rechtlicher Bedingungen erfolgt und Sie den bestmöglichen Preis erzielen. Darüber hinaus spart er Ihnen viel Zeit, Geld und Mühe ein, was ebenfalls nicht zu unterschätzen ist. Immerhin nimmt er Ihnen nahezu die komplette Arbeit ab – und dies auf professionelle Weise. Doch bevor der Immobilienmakler für Sie tätig wird, unterschreiben Sie bei ihm einen Maklervertrag. Dadurch sichern sich beide Seiten ab. Die Frage, die sich jetzt für Sie anschließt, ist: Welcher Maklervertrag ist für mich am besten? Hier stellen wir Ihnen drei klassische Verträge vor, die Sie mit dem Makler Ihres Vertrauens abschließen können.

Variante 1: der einfache, simple Maklervertrag

Bei diesem Maklervertrag gibt es die komplette Freiheit für Sie als Verkäufer, denn der Vertrag wird zumeist mündlich geschlossen und ist komplett unverbindlich. Sie können ihn demnach kündigen, wann es Ihnen beliebt. Darüber hinaus können Sie Ihre Immobilie durch mehrere unterschiedliche Makler vermarkten lassen. Einige Immobilienbesitzer glauben, sie könnten so die Vermittlungszeit verkürzen. Die Praxis zeigt allerdings, dass genau das Gegenteil der Fall ist. Kaufinteressenten sind irritiert, wenn ein Objekt bei mehreren Maklern im Portfolio zu finden ist. Sie trauen der Sache dann nicht mehr, da sie dahinter einen Ladenhüter vermuten. Ein weiterer Nachteil ist, dass der Makler für Sie nicht tätig werden muss. Es kann also sein, dass er gar nichts dafür tut, Ihr Objekt leistungsstark zu vermarkten. Letztlich dauert die Vermittlung solch einer Immobilie meist sehr lange.

Variante 2: der Makleralleinauftrag

Dieser Vertrag ist deutlich exklusiver als der simple Maklervertrag. Sie als Immobilienbesitzer legen Ihr Objekt quasi in die Hände eines Maklers, der alleinig dieses vermarkten darf. Solch ein Vorgehen hat für Sie als Verkäufer einen großen Vorzug: Ihr Makler wird sich mit ganzheitlichem Einsatz und hochprofessionell auf den Verkauf stürzen. Er wird alles daran setzen, Ihre Immobilie so schnell wie möglich zum besten Preis zu verkaufen. Sie können sich auf Ihren Makler und seine Leistungsstärke daher verlassen. Aus diesem Grund schließen Immobilienmakler und Eigentümer auch einen individuellen Vertrag ab. In diesem ist fixiert, welche Leistungen der Makler für Sie erbringt. Darüber hinaus wird der Makleralleinauftrag über einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen. Zumeist läuft er nach drei oder acht Monaten ab. Daraus ergibt sich für Sie ein weiterer Vorteil: Sie als Immobilienverkäufer können von Anfang an die Zeit einkalkulieren, in der Sie mit dem Makler zusammenarbeiten. Für den Makler wiederum ist es ein zusätzlicher Anreiz, schnell und konsequent zu handeln. Achtung: Sie dürfen keinen anderen Makler während dieser Vertragszeit auf Ihr Objekt ansetzen. Allerdings dürfen Sie sich selbst auf die Suche begeben.

Variante 3: der qualifizierte Alleinauftrag

Dieser Vertrag hat das höchste Maß an Exklusivität. Verkäufer und Makler vereinbaren vertraglich, dass nur der genannte Makler das Objekt vermarkten darf. Auch Sie als Eigentümer dürfen nicht selbständig agieren und sich auf die Suche nach einem Käufer begeben. Sollten Sie als Haus- oder Wohnungseigentümer einen Kaufinteressenten finden, müssen Sie diesen an den Makler verweisen. Hinsichtlich der Laufzeit ähnelt der qualifizierte Alleinauftrag der Laufzeit eines regulären Makleralleinauftrags. Sie können sich sicher sein, dass Ihr Makler für Sie alles tun wird, um zum bestmöglichen Preis und in kurzer Zeit Ihr Objekt zu veräußern. Beachten Sie bitte auch, dass die vertraglichen Vorgaben es dem Makler schwer machen, den Verkaufsprozess hinauszuzögern oder die Abmachung zu lösen. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, wählt daher gern diese Vertragsvariante.

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Foto: © thodonal88, Shutterstock.com 236029696

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